Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutsche Dirigenten-Akademie (DDA)

Kapitel 1 – Vertragsparteien und Leistung

§ 1 Anwendbarkeit und Vertragsparteien

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf den zwischen dem Kunden und der Firma:

Deutsche Dirigenten-Akademie, im folgenden DDA abgekürzt,
Jakob-Mayer-Straße 30,
D-78655 Dunningen,

geschlossenen Vertrag, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Die Bildungsveranstaltungen der DDA richten sich an Leiter von Amateurensembles (Dirigenten, Dirigierinteressenten, organisatorische Leiter). Die jeweilige Zielgruppe ist in den Seminarbeschreibungen angeführt.

(3) Die Bestellung eines Seminarplatzes zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung erfolgt über das Online-Bildungsportal
www.deutschedirigentenakademie.de
durch verbindliche Bestellung bei einer dort beworbenen Veranstaltung.

(4) Die Seminarplatzbestellung minderjähriger Seminarteilnehmer ist verbindlich. Zusätzlich benötigen diese noch die schriftliche Einwilligung der Eltern zur Seminarplatzbestellung. Diese wird als pdf-Anlage mit der Bestelleingangsbestätigung per E-Mail versandt. Diese ist ausgefüllt und unterschrieben an die Deutsche Dirigenten-Akademie (Jakob-Mayer-Straße 30, D-78655 Dunningen) postalisch zu versenden. Erst bei Vorlage der unterschriebenen Einverständniserklärung kann eine mögliche Zulassung (siehe § 2) per Zulassungsbestätigungs-E-Mail zum Seminar erfolgen.

§ 2 Leistung und Gegenleistung

(1) Die DDA erbringt entsprechend der Vereinbarung eine oder mehrere der folgenden Leistungen:

1. Veranstaltung eines oder mehrerer Seminare (dazu zählen DDA-Seminare, DDA-Trainings, DDA-Camp, DDA-Masterclass) einschließlich Verleihung einer Teilnahmebestätigung,
2. Verpflegung und Unterkunft am Seminarort
3. Schaltung einer Stellenanzeige auf der Seite der DDA,
4. Verkauf einer Ware.

(2) Nach Eingang der Seminarplatzbestellung versendet die DDA per Email eine Bestelleingangsbestätigung.
Die Seminarplatzbestellung bedeutet kein Anrecht des Bestellers auf Zulassung zum Seminar.

Die Zulassung zum Seminar erfolgt aus inhaltlichen und methodischen Gründen durch die DDA und wird dem Besteller durch die Versendung einer Zulassungsbestätigungs-E-Mail (Vertragsschluss) durch die DDA mitgeteilt.
In der Zulassungsbestätigungs-E-Mail ist die Fälligkeit der Teilnahmegebühr ausgewiesen. Der Kunde hat den vereinbarten Preis binnen 14 Tagen ab Zugang der Zulassungsbestätigungs-E-Mail per Banküberweisung auf das in der Zulassungsbestätigungs-E-Mail bezeichnete Konto zu bezahlen. Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
Erfolgt keine Zulassung durch die DDA wird der Besteller darüber informiert.

(3) Abweichend von Abs. 2 gilt bei der Buchung von „DDA-Masterclass“ im Einzelunterricht die dort getroffene Individualvereinbarung einer Ratenzahlung in 12 monatlichen Raten ab Beginn der gebuchten "DDA-Masterclass".

(4) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber den Forderungen der DDA ist der Kunde nur berechtigt, soweit dessen Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.



Kapitel 2 – Regelungen über Leistungen nach Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 dieser AGB

§ 3 Stornierung vor Veranstaltungsbeginn

(1) Eine Stornierung der Anmeldung ist jederzeit möglich. Bei Stornierung hat der Kunde folgenden Anteil des Gesamtpreises seiner Bestellung als pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen:

• bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25%
• bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 40%
• bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50%
• ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100%

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der DDA.

(2) Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der DDA kein Schaden entstanden ist oder ein Schaden, der wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

(3) Der Kunde ist außerdem berechtigt, einen zahlenden Ersatzteilnehmer zu benennen. Der pauschalierte Schadensersatz ist nicht zu bezahlen, wenn der Ersatzteilnehmer den Preis entrichtet.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt von der Stornoregelung unberührt.

§ 4 Absagen und Änderungen einer Veranstaltung durch die DDA

(1) Die DDA ist berechtigt Programmänderungen und unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf vorzunehmen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Bei solchen Änderungen handelt es sich nicht um eine Schlechtleistung. Solche Änderungen können dem Teilnehmer vorab per E-Mail mitgeteilt werden, soweit der Teilnehmer dem bei Vertragsschluss zugestimmt hat, andernfalls findet vorab keine Information statt.

(2) Die DDA ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

1. bei Ausfall eines Dozenten,

2. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder

3. im Fall höherer Gewalt.

(3) Absagen werden unverzüglich mitgeteilt. Im Fall des Abs. 2 Nr. 2 dieses § erfolgt die Absage spätestens 2 Wochen vor Beginn.

(4) Im Falle eines Rücktritts der DDA nach Abs. 2 dieses § wird der bezahlte Preis umgehend zurückerstattet.

(5) Wurde der Vertrag über „DDA-Masterclass“ (Einzelunterricht) geschlossen, besteht bei Ausfall des Unterrichtes aus in der Sphäre der DDA liegender Gründe, ein Anspruch des Kunden auf Nachholung der ausgefallenen Zeiten, den der Kunde innerhalb des DDA-Masterclass-Studienjahres nachholen muss. Nimmt der Kunde ohne vorherige Absage eine vereinbarte Unterrichtseinheit nicht wahr, so besteht kein Anspruch auf Nachholung der Unterrichtseinheit.

§ 5 Dirigenten-Verwaltungsportal

(1) Bei erstmaliger Buchung einer Bildungsveranstaltung wird im Online-Portal der DDA ein passwortgeschützter Verwaltungsbereich für den Teilnehmer eröffnet, in dem er seine Teilnehmerinformationen verwaltet. In diesem Verwaltungsportal kann der Teilnehmer u.a. die bei der DDA absolvierten Bildungsveranstaltungen sowie den aktuellen Bestell- bzw. Bezahlstatus von gebuchten Weiterbildungen abrufen. Im Verwaltungsportal befindet sich auch das Bildungsportfolio des Teilnehmers zum Selbstausdruck.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Verwaltungsportals.

(3) Die DDA kann den passwortgeschützten Verwaltungsbereich des Teilnehmers nach Absatz 1 dieses Paragraphen entfernen und die zugehörigen Daten unwiderruflich löschen. Es obliegt dem Teilnehmer die im passwortgeschützten Verwaltungsbereich des Teilnehmers hinterlegten Dokumente, insbesondere das Bildungsportfolio, rechtzeitig herunterzuladen oder auszudrucken. Die Entfernung des passwortgeschützten Verwaltungsbereich des Teilnehmers und Löschung der zugehörigen Daten gemäß Satz 1 dieses Absatzes ist frühestens zwei Wochen nach Abschluss der letzten gebuchten Veranstaltung (dazu zählt auch das Datum eines durch den Teilnehmer schriftlich erklärten vorzeitigen Abbruch des DDA-Masterclass-Studienjahres) oder Hinterlegung eines Dokuments im passwortgeschützten Verwaltungsbereich des Teilnehmers zulässig. Maßgeblich für den Beginn der 2-Wochen-Frist nach Satz 3 dieses Absatzes ist das jeweils letzte Ereignis.

§ 6 Teilnahmebescheinigung

Die Teilnahmebestätigung an einer Bildungsveranstaltung der DDA erfolgt in Form des DDA-Bildungsportfolio. Voraussetzung für den Erhalt der Bestätigung ist die Teilnahme während deren Gesamtdauer. Gleiches gilt für die Aufnahme in das Bildungsprofil des Teilnehmers im Verwaltungsportal der DDA. Bestätigungen für nur teilweise in Anspruch genommene Veranstaltungen werden nicht erteilt. Das DDA-Bildungsportfolio ist durch den Teilnehmer bei Bedarf eigenständig im passwortgeschützten Verwaltungsbereich herunterzuladen oder auszudrucken.

§ 7 WEITERE VERANSTALTUNGEN UND LEISTUNGEN

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf den Abschluss weiterer Verträge, auch nicht über weiterführende oder konsekutive Veranstaltungen. Insbesondere steht es der DDA frei, die Leistungen und Fortschritte der Teilnehmer u.a mit sogenannten Qualitypoints (QP) zu bewerten. Hierzu zählt auch der zeitliche Zusammenhang zwischen den Bildungsveranstaltungen. Die QP unterliegen einer automatisierten Verfallsdynamik und zeigen damit die Aktualität und Intensität der Ausbildungsschritte sowie die Gesamtausbildungsentwicklung (Zusammenhang der Ausbildungsschritte) auf. Ebenso steht es der DDA frei, ob und welche weiteren Veranstaltungen der Teilnehmer weiter besuchen kann.

§ 8 Urheberrecht

Die ausgegebenen Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und sind daher ausschließlich zur persönlichen Verwendung durch die Teilnehmer bestimmt. Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck oder Übersetzung und Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der DDA, auch von Teilen der Unterlagen, sind nicht gestattet und können zivilrechtlich verfolgt werden. Es ist ohne vorherige Zustimmung der DDA nicht gestattet, die Weiterbildungsveranstaltungen film-, ton- oder fotodokumentarisch aufzuzeichnen. Dies gilt sowohl für Präsenz-, als auch für Onlineveranstaltungen.

§ 9 BILD- UND TONAUFNAHMEN

Im Rahmen der Veranstaltungen der DDA werden ggf. Bild- und Tonaufnahmen gemacht. Mit dem Anerkennen der AGB erfolgt die Zustimmung, dass Text und Bildmaterial für die DDA-eigenen Print- und Onlinemedien sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt genutzt werden kann.



Kapitel 3 – Regelungen über Leistungen nach Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 3 dieser AGB

§ 10 Inhalt der Stellenanzeige

(1) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Stellenanzeige weder Gesetze noch die Anforderungen nach Abs. 2 bis 4 dieses Paragraphen verletzt. Insbesondere beachtet der Kunde bei seiner Stellenanzeige die Rechte Dritter, das Urheber- und Markenrecht, sowie das AGG.

(2) Die Stellenanzeige darf nur Inhalte mit Bezug zur Stellensuche enthalten. Untersagt ist insbesondere jede Werbung ohne Bezug zur Stellensuche.

(3) Die Stellenanzeige darf keine diskriminierenden, sexuellen, beleidigenden oder sonstigen anstößigen Inhalte enthalten.

(4) Die Stellenanzeige darf nur Links auf Seiten enthalten, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Impressum.

(5) Die DDA ist berechtigt, eine Stellenanzeige nicht zu veröffentlichen oder zu löschen, die gegen Abs. 1 bis 4 dieses Paragraphen verstößt, insbesondere aufgrund behördlicher Verbote und Rechte Dritter. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, für den verbleibenden gebuchten Zeitraum eine neue Stellenanzeige zu verfassen.

(6) Soweit die DDA aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Abs. 1 bis 4 dieses Paragraphen in Anspruch genommen wird, hat der Kunde die DDA von diesen Ansprüche einschließlich Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten freizustellen.

§ 11 Speicherung durch die DDA und Dritte

(1) Über den vereinbarten Veröffentlichungszeitraum hinaus ist die DDA nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte zu speichern.

(2) Für die eventuelle Speicherung, Abänderung oder erneute Veröffentlichung der veröffentlichten Stellenanzeigen durch Dritte, insbesondere Suchmaschinen in deren Archiven, ist die DDA nicht verantwortlich.

§ 12 Erreichbarkeit

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei oder ununterbrochen verfügbar gewährleistet werden.



Kapitel 4 – Regelungen über Leistungen nach Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 4 dieser AGB

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gerät der Käufer mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.



Kapitel 5 – Haftung und Schlussbestimmungen

§ 14 Haftungsbeschränkung

(1) Beschränkung und Ausschlüsse der Haftung gemäß diesen AGB gelten nicht bei:

1. Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

2. Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

3. Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

(2) Die DDA haftet nur für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die DDA jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) In anderen als in § 14 Abs. 2 dieser AGB genannten Fällen haftet die DDA nicht. Diese Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit diese in Ausführung ihrer Tätigkeit für uns handeln.

§ 15 Beachtung der gesetzlichen Vorschriften

Der Kunde stellt sicher, dass er im Hinblick auf den Vertrag die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes, beachtet.

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Vereinbarung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.




Stand: Februar 2021